Goldcar: Schadensforderung nach der Rückgabe
Aktualisiert
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Wie es ausgeht, hängt von den Umständen ab.
Goldcar vermietet Autos in Spanien, Portugal, Italien und Griechenland, und Schadensforderungen nach der Rückgabe sind eine häufige Beschwerde. Hat Goldcar Ihnen einen Schaden berechnet oder Sie zur Zahlung aufgefordert und Sie bestreiten ihn, lesen Sie hier, wie Sie antworten. Dieser Ratgeber hat keine Verbindung zu Goldcar.
Beweislast: Zuerst die Belege anfordern
Sie müssen nicht beweisen, dass Sie nichts getan haben. Zuerst muss der Autovermieter zeigen, dass der Schaden besteht, dass er bei der Abholung noch nicht da war, dass er während Ihrer Mietzeit entstanden ist und über normale Abnutzung hinausgeht und was die Reparatur wirklich kostet. Fordern Sie die Belege deshalb schriftlich an:
- das unterschriebene Übergabeprotokoll von der Abholung und das Rückgabeprotokoll;
- die Fotos des Schadens, mit Datum und Uhrzeit;
- wann und von wem der Wagen nach Ihrer Rückgabe geprüft wurde;
- bei Rückgabe über die Schlüsselbox das Protokoll der Schlüsselbox;
- mindestens 2 Kostenvoranschläge oder die tatsächliche Reparaturrechnung;
- wie der Betrag berechnet wurde, zum Beispiel welche Zeile einer Schadenstabelle verwendet wurde.
Verlangen Sie, dass die Forderung ausgesetzt wird, solange Sie widersprechen. Klären Sie alles schriftlich. Ein Telefonat hinterlässt keinen Nachweis.
Schadenstabellen, Schadensstufen und Schadenspauschalen
Goldcar hat Schadenstabellen genutzt, mit einem festen Preis je Schadensstufe. 2016 verhängte die italienische Wettbewerbsbehörde ein Bußgeld gegen Goldcar wegen des Umgangs mit Schäden. Sie stellte fest, dass die Schadensstufen keine objektiven Kriterien hatten und dass Karten belastet wurden, obwohl Kunden den Schaden schon am Schalter bestritten hatten. Ein fester Preis ist kein Beleg für echte Reparaturkosten. Fragen Sie, was tatsächlich repariert wurde und was es gekostet hat.
Gilt für Ihren Mietvertrag deutsches Recht, ist eine Schadenspauschale in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, wenn sie den üblichen Schaden übersteigt oder Ihnen nicht ausdrücklich den Nachweis erlaubt, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist (§ 309 Nr. 5 BGB). Bei Anmietungen in Spanien gilt meist spanisches Recht.
Steht Ihnen ECRCS offen?
Wahrscheinlich nicht. ECRCS, die kostenlose Schlichtungsstelle der Branche, nennt 12 Marken, und Goldcar gehört nicht dazu, obwohl Goldcar zur Europcar-Gruppe gehört. Rechnen Sie bei einer Anmietung bei Goldcar nicht mit ECRCS, es sei denn, Goldcar bestätigt Ihnen schriftlich, dass es teilnimmt.
Kostenlose Wege, die offenstehen
- Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) in Ihrem Land, wenn Sie in der EU, in Norwegen oder Island wohnen und in einem anderen Land gemietet haben. Es ist kostenlos. In Deutschland ist das das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland.
- In Spanien können Sie am Schalter das offizielle Beschwerdeformular (hoja de reclamaciones) verlangen und sich bei der regionalen Verbraucherbehörde beschweren.
- In Portugal gibt es das offizielle Beschwerdebuch (Livro de Reclamações) auch online, und Verbraucherstreitigkeiten bis 5.000 € können vor eine Verbraucherschiedsstelle, deren Verfahren der Autovermieter nicht ablehnen kann.
Rückbuchung über Ihre Bank
Hat Goldcar das Geld schon abgebucht, kann eine Rückbuchung helfen, vor allem wenn der Autovermieter keine Kostenvoranschläge geschickt oder ohne Ankündigung belastet hat. Da ECRCS ohnehin wahrscheinlich nicht offensteht, kostet Sie der Weg über die Bank keine ECRCS-Beschwerde. Handeln Sie schnell: Melden Sie sich innerhalb von etwa einem Monat nach der Belastung bei Ihrer Bank. Lesen Sie vorher unseren Ratgeber zur Rückbuchung.
Ein realistischer Plan
- Schreiben Sie Goldcar innerhalb weniger Tage: Widersprechen Sie der Forderung, fordern Sie die Belege oben an und verlangen Sie, die Forderung auszusetzen.
- Setzen Sie eine kurze Frist für die Antwort, etwa 14 Tage.
- Kommt nur eine Standardantwort oder gar nichts, gehen Sie mit Ihren Belegen zur Bank.
- Bitten Sie parallel das EVZ um Hilfe, wenn Sie in der EU wohnen.
Ist der Betrag klein, unter etwa 150 €, lohnt sich womöglich nur eine kurze E-Mail.
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